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ABMAHNWELLE ZU GOOGLE FONTS ROLLT

Am 7. Januar 2023 veröffentlicht.
Letters

Das sind Google Fonts

Einer der wichtigsten Designentscheidung beim Erstellen einer Website ist die Schriftart oder auch Font genannt. Sie soll leicht lesbar aber dennoch den Charakter der Seite mitgestalten. Auch ist die Verfügbarkeit relevant. Denn tatsächlich greifen Internet-Browser nur auf Schriftarten zurück, die bereits auf dem Gerät des Besuchers installiert sind. Und zu guter Letzt muss die Schriftart skalierbar und responsiv sein. Damit diese sowohl auf alten niedrig auflösenden VGA-Bildschirmen, über Smartphone-Displays bis hin zum 4K-UHD-Monitor sauber angezeigt wird.

Genau hier steigt Google mit einer riesigen Bibliothek verschiedenster Schriftarten in den Ring und lässt die digitalen Muskeln spielen. Im Moment des Schreibens umfasst die Datenbank 1474 Font-Familien und es werden immer mehr. Der Clou an der Sache ist, diese sind Open Source dürfen lizenzfrei eingesetzt werden.

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Foto von Mitchell Luo auf Unsplash

Abmahnung bei Einsatz von Google Fonts

Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 ein Urteil gefällt, dessen Auswirkungen jetzt erst so richtig erkennbar werden. In diesem Urteil Az.: 3 O 17493/20 wurde konkret die Remote-Einbindung von Google Fonts als rechtswidrig festgestellt. Dies nutzen nun vermehrt private Personen und Abmahnkanzleien, um Schadenersatz zu fordern.

Doch warum hat das LG dieses Urteil gefällt? Durch den Remote-Einsatz der Schriftarten werden die dynamischen IP-Adressen der Website-Besucher an die Google-Server in den USA übermittelt – ohne dass die Nutzer eingewilligt hätten. Das Gericht gestand dem Kläger Schadenersatz zu, wegen einer immateriellen Verletzung von dessen Person.

Ein Hinweis via Datenschutzerklärung oder unbeliebten Cookie-Banner reicht in der Regel nicht. Denn bereits beim Betreten der Website wird die Remote-Verbindung hergestellt und der Nutzer hatte kaum eine Chance einzuwilligen.

Lesen Sie nächste Woche weiter!

  • Wie erkenne ich, dass meine Webseite Google Fonts Remote benutzt?
  • Abmahnung erhalten – So reagieren Sie richtig

Sind Sie bereits betroffen? Dann melden Sie sich gerne bei uns! Wir schauen uns Ihre Website sofort an und ermitteln die passende Lösung. Anschließend geben wir Ihnen eine Handlungsempfehlung. In der Regel können wir auch die Anpassung vornehmen – Sie entscheiden.